Das Wichtigste ist nicht die Idee, eine Auszeit zu nehmen und um die
Welt zu reisen, sondern die Entscheidung es zu tun. Das haben wir
Mitte 2012 getan und uns für einen Zeitraum von einem halben Jahr mit Südostasien als Ziel entschieden.
Das
bringt natürlich einige weitere Entscheidungen ins Rollen, die Arbeit
[Auszeit oder Kündigung bzw. Aufhebungsvertrag] und die Wohnung
[(unter-)vermieten oder kündigen] fallen dabei sicherlich am
schwersten. Damit kommt dann auch sofort die Frage des festen Wohnsitz in
Deutschland
auf. Selbst wenn ein guter Freund oder ein Familienmitglied sich dafür
anbietet, nicht nur ein Auge auf die Post zu werfen die z.B. per
Nachsendeauftrag kommt, gibt es noch mehr zu beachten. Seit 2009 gibt
es eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht bei Wohnsitz in
Deutschland und damit verbundene monatliche Kosten von ca. 150 Euro
(ohne Job in der gesetzlichen KK), wenn man nicht beispielsweise noch
bei den Eltern in der Familienversicherung oder gar privat versichert
ist. Auch sonstige Versicherungen (wie z.B.
Haftpflicht) sollte man nochmal prüfen und ggf. kündigen, ebenso wie
Mitgliedschaften (z.B. Fitnessstudio), Abos (z.B. Zeitung) und
Telefonverträge (Festnetz, Handy). Viele davon lassen sich trotz
Laufzeit mit einer amtlichen Abmeldebescheinugung (bei Aufgabe des
deutschen Wohnsitzes) problemlos kündigen, nur der liebe
Telekommunikationsanbieter möchte in diesem Fall satte 80% der noch
ausstehenden Grundgebühr haben, freundlicherweise jedoch nicht mehr
als 250 Euro. Und wer glaubt (ehemalige) Mitarbeiter werden dabei
bevorzugt, ich weiß aus sicherer Quelle dass dem nicht so ist.
Wer vor hat eine Auszeit zu nehmen und sein
sozialversicherungspflichtiges Angestelltenverhältnis dafür kündigt,
sollte sich übrigens unbedingt arbeitslos melden, dabei genügt 1 Tag.
Bereits am zweiten Tag kann man sich abmelden ins Ausland, damit
bekommt man zwar kein Geld von der Agentur für Arbeit, hat sich aber
den Anspuch auf ALG I für die nächsten 4 Jahre (!) gesichert. Und um
beim Geld zu bleiben, beim Finanzamt sollten auch möglicherweise
notwendige Anträge auf Fristverlängerung (z.B. wegen noch fehlender
Bescheinigungen zur Einkommenssteuererklärung) rechtzeitig gestellt werden. Und bevor man sich zu früh freut: Wer seinen Wohnsitz in Deutschland abmeldet
bleibt weiterhin beschränkt Steuerpflichtig mit den Einkünften aus deutschen
Quellen wie z.B. aus Vermietung und Verpachtung, selbstständiger
Arbeit oder einer noch ausstehenden Abfindung. Wer sich vorher schlau macht, hat nachher sicher keinen Nachteil davon. Zu guter Letzt noch die Rente: Bei
der gesetzlichen Rentenversicherung eine eventuell neue Postanschrift
zu hinterlassen kann nicht schaden, ob es allerdings sinnvoll ist
monatlich (mindestens ca. 80 Euro) freiwillig einzuzahlen muss jeder
selbst entscheiden.
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